Probleme und Schwachstellen der alten AHV-Nummer

Instabilität von Personendaten

Die alte AHV-Nummer verschlüsselte personenbezogene Daten, folglich erforderten Änderungen der Personendaten zwangsweise auch eine Korrektur der AHV-Nummer.

Bei der Zuteilung der AHV-Nummer wurde der Nachname berücksichtigt, wie er in einem vorzulegenden amtlichen Dokument geschrieben war. Insbesondere bei Ausländern bestand im Nachhinein ein hoher Korrekturbedarf.
Der häufigste Grund für die nachträgliche Änderung der AHV-Nummer war die Namensänderung, meist durch eine Heirat entstanden.

Das Geburtsdatum sollte eigentlich eine stabile Information sein. - Leider nein. Insbesondere bei Ausländern kam es gar nicht so selten vor, dass das Geburtsdatum nicht bekannt war, falsch angegeben wurde oder aus sonstigen Gründen nachträglich korrigiert werden musste.

Auch beim Geschlecht kam es öfters zu Korrekturen, wenn bei weniger gebräuchlichen Vornamen oder bei nicht geschlechtsspezifischen Vornamen bei der Erfassung eine falsche Annahme getroffen wurde. Auch die Fälle, in denen sich das Geschlecht offiziell ändert, nahmen zu.

Ein weiterer häufiger Grund für die Korrektur einer AHV-Nummer war die Änderung der Nationalität. In der Regel handelte es sich hier um Einbürgerungen.

Alles in allem konnte festgestellt werden, dass Personendaten viel zu instabil sind, um daraus einen lebenslang gültigen Schlüssel abzuleiten.

Verkettung von AHV-Nummern

Eine bestehende AHV-Nummer konnte nicht einfach rückwirkend geändert werden. Bei Korrekturen/Änderungen wurde zunächst eine neue AHV-Nummer vergeben und dann wurde die vorherige AHV-Nummer mit der neuen verknüpft. - Im günstigsten Fall, denn manchmal war gar nicht bekannt, dass für einen Versicherten noch eine andere AHV-Nummer existierte. Sehr mühsam wurde es, wenn sich so eine Verknüpfung im Nachhinein als falsch herausstellte und wieder rückgängig gemacht werden musste.

Die Statistik zeigte, dass 40 Prozent aller AHV-Nummern mit mindestens einer zweiten AHV-Nummer verkettet waren.

Datenschutz

Die Verwendung eines Schlüssels, der den Rückschluss auf die Person zulässt, ist aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten grundsätzlich problematisch und war schliesslich nicht mehr zulässig. Es bestand also Handlungsbedarf. Da die AHV-Nummer sehr weit verbreitet ist und sowieso eine Reform anstand, hat der Datenschutzbeauftragte darauf verzichtet, einen sofortigen Systemwechsel zu verlangen. Für die zukünftige Versichertennummer verlangte er jedoch explizit, dass keinerlei Rückschlüsse mehr auf die Person des Versicherten möglich sein dürfen.

Überlauf der Nummernkreise

In 25% der Fälle war die Stammnummer, die auf den Personendaten aufbaute, alleine nicht eindeutig. In diesen Fällen brauchte es also die Ordnungsnummer, um die Eindeutigkeit künstlich herzustellen.

Die Ordnungsnummer bestand aus 2 Stellen. Man könnte meinen, dass sich damit 100 Fälle unterscheiden lassen (0-99). Leider ist dem nicht so. Die Ordnungsnummer unterschied auch zwischen Schweizern und Ausländern. Dann waren nur Werte zugelassen, bei denen die auf Modulo-11 basierende Prüfziffer nicht 2-stellig wird. Fazit: Es konnten maximal 29 Versicherte mit identischer Stammnummer über die Ordnungsnummer eindeutig gemacht werden. Diese Limite wurde bereits vereinzelt erreicht.

Jahr-2007-Problem

Das Geburtsjahr wurde in der AHV-Nummer als 2-stellige Zahl verschlüsselt. Weiser Voraussicht oder einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, dass daraus nicht bereits zur Jahrtausendwende ein Problem entstanden ist. Der Grund ist folgender: Am 1. April 1972 wechselte die AHV-Nummer von 8-10 Stellen auf 11 Stellen. Damals wurde darauf geachtet, dass nur erwerbstätige Personen eine 11-stellige Nummer erhielten, nicht jedoch Rentner. Somit konnte davon ausgegangen werden, dass Personen, welche eine gültige AHVNummer mit weniger als 11 Stellen hatten, vor dem Jahr 1907 geboren sein mussten. Man konnte also anhand der Anzahl Stellen der AHV-Nummer jederzeit feststellen, ob es sich bei Geburtsjahr '02' um eine 1902 oder 2002 geborene Person handelte. Erstere hat eine 8-stellige und letztere eine 11-stellige AHV-Nummer. Dieses Unterscheidungselement war dann allerdings seit dem Jahre 2007 nicht mehr gegeben. Bei Geburtsjahr '07' konnte nicht mehr gesagt werden, ob es sich um 1907 oder 2007 handelte.

Internationaler Austausch

Das Schweizer System eines personenbezogenen Schlüssels mit allen beschriebenen Änderungswahrscheinlichkeiten war einzigartig in Europa. Die Sozialversicherungsnummern aller anderen Länder bleiben ein versicherten-Leben lang ohne Änderungen bestehen. Dies stellte ein besonderes Problem im Datenaustausch zu ausländischen Sozialversicherungspartnern dar.